Netzadressen: Wer zu spät kommt…
… den bestraft das Leben. Das ist jetzt auch bei der Vergabe von Internetadressen so. Laut BGH-Urteil haben Unternehmen kein Recht auf Adressen mit ihrem Firmennamen, wenn diese schon an einen anderen Internetnutzer vergeben sind.
In dem konkreten Fall hatte ein Unternehmen geklagt, deren Namen für eine fremde Domain verwendet wurde. Allerdings wurde die Adresse eingerichtet noch bevor das Unternehmen existierte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass diese Internetadresse nicht gelöscht werden muss. Allerdings dürfen die Besitzer der Netzadresse dem registrierten Unternehmen jedoch unter dem Namen keine Konkurrenz machen, denn das wiederum sei gesetzwidrig.